Rechtsprechung
   BFH, 28.09.2007 - III B 85/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26236
BFH, 28.09.2007 - III B 85/07 (https://dejure.org/2007,26236)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2007 - III B 85/07 (https://dejure.org/2007,26236)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2007 - III B 85/07 (https://dejure.org/2007,26236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,26236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BFH, 28.09.2007 - III B 85/07
    Mit Schreiben vom 15. Juli 2005 beantragte die Klägerin unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260), nach dem die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verstoße, erneut Kindergeld für die Tochter für das Jahr 2003.

    In der zitierten Entscheidung hat der Senat auch entschieden, dass die Bestandskraft eines Bescheids, mit welchem die Familienkasse --wie im Streitfall-- die Festsetzung von Kindergeld für das abgelaufene Kalenderjahr wegen Überschreitens des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG abgelehnt hat, durch den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 unberührt bleibt.

  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das

    Auszug aus BFH, 28.09.2007 - III B 85/07
    Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist geklärt, dass ein Bescheid, der auf der verfassungswidrigen Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG beruht, nicht gemäß § 125 der Abgabenordnung nichtig ist (Senatsurteil vom 28. Juni 2006 III R 13/06, BFHE 214, 287).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht